Medizin- und Wettbewerbsrecht: Negativurteile in Arztbewertungsportal
Einer aktuelleren Entscheidung des Landgerichts München I zufolge muss ein Ärzte-Bewertungsportal im Streitfall darlegen und beweisen, dass die von seinen Nutzern eingestellten (schlechten) Bewertungen auf einer wahren Tatsachengrundlage beruhen. Im entschiedenen Fall ging es um die Negativbewertung eines Zahnarztes auf dem Portal „Jameda“. Der Arzt wollte deren Löschung erreichen.