Arztrecht: Zahnärztliche Werbung für medizinisch nicht erforderliche Behandlung verstößt nicht zwingend gegen Berufsrecht
Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hatte sich auf die Klage eines Zahnarztes mit der Frage zu befassen, ob die Angabe von Preisen in der Werbung für zahnkosmetische Leistungen berufswidrig ist. Der klagende Zahnarzt war wegen Berufsrechtsverstoßes von der für ihn zuständigen Zahnärztekammer gerügt worden. Die Klage war erfolgreich. weiterlesen