Insolvenzanfechtung: Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligung bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaustausch?

Handelt der spätere Insolvenzschuldner bei einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch  in der Kenntnis, dass er fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb auch der Austausch gleichwertiger Leistungen keinen Nutzen für seine Gläubiger erwarten lässt, handelt er mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (§ 129 InsO). weiterlesen