Bauvertragsrecht: Nachtragsvergütung mit oder ohne Baustellengemeinkosten?
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena ist die Höhe der in einer sog. Nachtragsvereinbarung vereinbarten Vergütung für die Ausführung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung verbindlich und nicht an die Vergütung für den Hauptauftrag geknüpft. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die gegen das Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde nun zurück, das Urteil ist rechtskräftig.