Bauvertragsrecht: Die Untersuchung des Baugrunds ist Angelegenheit des Auftraggebers

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zum Bauvertragsrecht obliegt es dem Bauherrn/Auftraggeber, dem Auftragnehmer ausreichende Bodenanalysen zu Verfügung stellen. Es hat entsprechende Beprobungen zu beauftragen bzw. diese – sollten sie nicht vorliegen – nachzuholen. Gegebenenfalls muss der Auftraggeber die Möglichkeit schaffen, Aushub bis zur Prüfung zwischen zu lagern.

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