Aufklärungspflicht

Arzthaftungsrecht: Pflicht des Arztes zur Information des Patienten über bedrohliche Befunde

Der u.a. für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein Arzt sicherzustellen hat, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden – und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung – Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen.

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Arztrecht: Ärztliche Aufklärungspflicht über die echte Alternative einer konservativen Behandlung

Das OLG Hamm hat sich in einer aktuellen Entscheidung zum Umfang der  ärztlichen Aufklärungspflicht in Fällen befasst, in denen mehrere echte Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen. Im Streitfall verlangt das OLG bei einer relativen Indikation zur Operation an der Lendenwirbelsäule eine dezidierte Aufklärung über die echte Alternative einer konservativen Behandlung.

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