Arglist

Immobilienrecht: Zugriff auf einen Datenraum kann Aufklärungspflichten des Verkäufers erfüllen

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zur Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht nur, wenn und soweit er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles davon ausgehen darf, dass der Käufer durch Einsichtnahme in die Daten Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird. weiterlesen

Immobilienrecht: Weitreichende Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Altlastenverdacht

Der für das Liegenschaftsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über eine frühere gefahrträchtige Nutzung der Liegenschaft, welche einen Altlastenverdacht begründet, aufzuklären hat. Bereits der Altlastenverdacht begründe einen Sachmangel. weiterlesen