Immobilienrecht: Zugriff auf einen Datenraum kann Aufklärungspflichten des Verkäufers erfüllen
Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zur Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht nur, wenn und soweit er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles davon ausgehen darf, dass der Käufer durch Einsichtnahme in die Daten Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird. weiterlesen