Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Reinland-Pfalz können (Zahn-)Arztpraxen eine regelhafte Samstagssprechstunde anbieten mit der Folge, dass Mitarbeiter verpflichtet sind, auch dann ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Etwas anderes gilt nur, wenn arbeits- oder tarifvertraglich etwas anderes verankert wurde. Mitarbeiter, die nicht zum Dienst am Samstag erscheinen, können abgemahnt werden.
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