Bauvertragsrecht: Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

Verpflichtet sich der Unternehmer dazu, ein Fertighaus nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten, schuldet er nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken einen üblichen Qualitäts- und Komfortstandard. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, müsse sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß – so das OLG – an dieser Vereinbarung orientieren.

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