Verwaltungsrecht: ADHS begründet im Regelfall keine Fahreignungszweifel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat in einer von Bendler Fuchs-Baumann & Kollegen erstrittenen Entscheidung zum Fahrerlaubnisrecht klargestellt, dass das Vorliegen einer Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Regelfall kein Grund ist, die Fahreignung des Betroffenen in Zweifel zu ziehen und ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung anzuordnen.

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