Arztrecht: MRT-Untersuchungen sind für Orthopäden nicht fachfremd
Das Landgericht Darmstadt hat entschieden, dass Orthopäden bei von ihnen behandelten Privatpatienten MRT-Untersuchungen durchführen und nach Ziffer 5729 und Ziffer 5731 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen dürfen, auch wenn sie keine Zusatzausbildung nach der einschlägigen Weiterbildungsordnung haben. MRT-Untersuchungen seien für Orthopäden nicht „fachgebietsfremd“.