Bauvertragsrecht: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme auf Basis des § 4 Abs. 7 S. 3 VOB/B
§ 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B, wonach bei Baumängeln vor Abnahme eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Kündigungsandrohung möglich ist, ist nach Auffassung des BGH unwirksam. Sie benachteilige den Auftragnehmer als Vertragspartner unangemessen, was sich im Wege einer Auslegung zu Lasten des Auftraggebers als Verwender der Klausel ergebe.