Das OLG Köln hat eine Zahnärztin nach einer fehlerhaften Zahnbehandlung, die zu einer cranio-mandibulären Dysfunktion (CMD) führte, zur Zahlung von 10.000,00 € Schmerzensgeld und zur Übernahme der Nachbehandlungskosten verurteilt. Von der Patientin auf deren verschlechterten Gesundheitszustand angesprochen, hatte die Zahnärztin ihr erklärt, sie müsse sich erst „an die neuen Zähne gewöhnen“.
Damit habe die Zahnärztin gegen den fachzahnärztlichen Behandlungsstandard verstoßen und eine akute und schwerwiegende CMD bei der Klägerin verursacht, so das Gericht. Sie habe den Biss der Patientin zu niedrig eingestellt, wodurch bei dieser eine Überlastung der Muskulatur und in der Folge Verspannungen zumindest mitverursacht worden seien. Die Zahnärztin habe die Problematik jedenfalls gegen Ende der Behandlung erkennen und die Patientin vor der endgültigen Eingliederung der neuen Versorgung im zweiten Behandlungsabschnitt auf Anzeichen einer beginnenden CMD untersuchen müssen.
Oberlandesgericht Köln, Urt. v. 8.4.2020 – 5 U 64/16