Vertriebsrecht: Zum Erfordernis einer Nachbearbeitung bei Kleinstorni (OLG Düsseldorf)
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zum Vertriebsrecht kann auch für Fälle der Kleinstorni eine Nachbearbeitung sinnvoll sein und von dem Versicherer verlangt werden. Zumindest ist für jeden einzelnen Versicherungsvertrag, für den Provisionen zurückgefordert werden, der Verzicht auf eine Nachbearbeitung darzulegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2017 – I-16 U 32/16; ZVertriebsR 2017, 191 ff).