Umweltrecht: Auskunftsanspruch auf Lagekoordinaten forstlicher Gutachten als Umweltinformation nach BayUIG

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat in einer Entscheidung vom 10.03.2026 (M 32 K 22.2907) festgestellt, dass die Geokoordinaten der im Rahmen der forstlichen Verbissbegutachtung bewerteten Aufnahmeflächen als Umweltinformationen herauszugeben sind, soweit keine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden. Versagungsgründe lagen nicht vor.

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