Waffenrecht: VGH München äußert sich zur waffenrechtlichen Eignungsprüfung

Der Verwaltungsgerichtshof München hat mit Beschluss vom 5.11.2024 die Voraussetzungen klargestellt, unter denen eine Behörde Waffenbesitzer zur Vorlage eines Eignungsgutachtens auffordern kann. Im Kern ging es darum, wann „Tatsachen“ (§ 6 WaffG) vorliegen, die Eignungszweifel begründen. Die Behörde hatte ihre Aufforderung, ein Gutachten vorzulegen, im wesentlichen auf Behauptungen und widerlegbare Angaben Dritter gestützt.
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