Schusswaffe

Waffenrecht: Unzuverlässigkeit eines Anbieters von Sachkundelehrgängen wegen Ausstellung von Sachkundenachweisen ohne tatsächlichen Nachweis der Sachkunde

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein ist ein Träger von Waffensachkundelehrgängen unzuverlässig nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) WaffG, wenn er Personen Sachkundebescheinigungen (hier nach §§ 7, 28 WaffG) erteilt, ohne dass diese die Sachkunde im erforderlichen Umfang tatsächlich nachgewiesen haben.

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Waffenrecht: Mitführen einer Schusswaffe unter Alkoholeinfluss schließt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aus

Das Verwaltungsgericht Münster hat in einer aktuellen waffenrechtlichen Entscheidung betont, dass das Mitführen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe im alkoholisierten Zustand (hier: 1,48 Promille Blutalkoholkonzentration) zum Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führt. Auf den Ladezustand der mitgeführten Schusswaffe kommt es hierbei nicht an.

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