Jagdrecht: Schonzeitaufhebung und Nachtjagd auf Rotwild in Kronach war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 zwei Bescheide des Landratsamtes Kronach, mit denen die Schonzeit für einjähriges Rotwild um einen Monat verkürzt bzw. deren Bejagung in der Nacht gestattet worden war, für rechtswidrig erklärt. Der klagende, von BFB Rechtsanwälte vertretene Naturschutzverband hatte zunächst Anfechtungsklage erhoben und diese dann als sog. „Fortsetzungsfeststellungsklage“ weitergeführt.

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