Jagd- und Umweltrecht: Pool-Abschussplan für Gamswild im Oberallgäu war rechtswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auf die Berufung eines von BFB Rechtsanwälte vertretenen  Naturschutzverbandes festgestellt, dass die Pool- bzw. Gruppenabschussplanung für acht Reviere im Oberallgäu rechtswidrig war. Der Umweltverband hatte gegen den Abschussplan 2021/22 Klage eingereicht, war jedoch im Jahr 2022 zunächst vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert. Der VGH stellte die Rechtslage nun eindeutig im Sinne des BFB-Mandant klar.

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