Bauträgerrecht: Keine Besitzübergabe per einstweiliger Verfügung!

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Besitzübertragung gegen den Bauträger läuft nach Ansicht des Landgerichts München I auf eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, wenn zwischen den Parteien Streit über noch offene Vergütungsansprüche bestehe (die gegenteilige Auffassung vertrat das Kammergericht Berlin, IBR 2017, 681).

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