Architektenrecht

Architektenrecht: Bei einer formunwirksamen Pauschalhonorarvereinbarung kann der Architekt nach Mindestsätzen abrechnen

Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main jüngst entschieden.

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Architektenrecht: Kostenobergrenze ist keine Beschaffenheitsvereinbarung

Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags eine Kostenobergrenze für das zu betreuende Projekt, stellt dies nach Ansicht des Kammergerichts Berlin (KG) keine Beschaffenheitsvereinbarung für die Werkleistung des Architekten dar. Die rechtliche Bedeutung einer solchen Kostenobergrenze liegt vielmehr darin, dass sie die kostenbezogenen Vertragspflichten des Architekten konkretisiert.

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