Aufgrund der Flut an Sammelklagen, die von Seiten der Krankenkassen nach mehreren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Zusammenhang mit der Abrechnung bestimmter Komplexbehandlungen bei Schlaganfällen und geriatrischen Erkrankungen zum 09.11.2018 gegen Krankenhäuser eingereicht wurden,

fand am 06.12.2018 ein Treffen der Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV-SV) sowie der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene statt. Unter Vermittlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien auf eine gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen geeinigt.

Zur Herstellung von Rechtsfrieden und Planungssicherheit sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit empfehlen die oben genannten Parteien als Kompromiss gemeinsam den Krankenkassen zu prüfen, ob bis zum 9. November 2018 eingeleitete Klageverfahren auf Rückzahlung von an Krankenhäuser geleisteten Vergütungen bei Abrechnung der Komplex-Kodes OPS 8-98b (Schlaganfall) und OPS 8-550.1 (Geriatrische Erkrankungen) beendet bzw. Forderungen, gegen die aufgerechnet worden ist, anerkannt werden können. Dies sollte der Fall sein, wenn die Qualitätsanforderungen bei Zugrundelegung der am 3. Dezember 2018 veröffentlichten Klarstellungen des DIMDI zu den genannten Komplexkodes erfüllt wurden. Die Beendigung eines Klageverfahrens sollte dabei grundsätzlich durch Klagerücknahme erfolgen.

Hier der Link zu den Klarstellungen des DIMDI: https://www.dimdi.de/dynamic/de/das-dimdi/aktuelles/meldung/OPS-2019-Neuer-Anhang-Klarstellungen/